Kontrolle zurückerobern – Juristischer Beistand bei Gewalt gegen Frauen

Belinda Steiert ist Fachanwältin für Familienrecht in Düsseldorf. Als Opferanwältin steht sie Frauen zur Seite, wenn sie zum Beispiel häuslicher Gewalt ausgesetzt sind oder vom Ex-Partnern bedrängt werden. Eines haben alle Fälle gemeinsam: Es geht immer um die Macht des Täters gegen die Ohnmacht des Opfers.

 

Ist Gewalt gegen Frauen ein Problem nur bestimmter sozialer Schichten?
Steiert: Nein, nach meiner Erfahrung findet Gewalt gegen Frauen in allen sozialen und kulturellen Kontexten statt. Je bewusster ein Täter sich allerdings über die Strafbarkeit seines Handelns ist, desto mehr legt er in der Regel Wert darauf, keine Spuren zu hinterlassen. Ich habe schon Frauen vertreten, deren Männer ihnen bewusst nicht sichtbare Verletzungen zugefügt haben. Da gab es kein blaues Auge oder Schürfwunden. Frauen aus einem scheinbar intaktem, zum Beispiel bürgerlichem Umfeld haben dazu oft eine höhere Hemmschwelle, ihre Notsituation zu offenbaren und Hilfe anzunehmen.

 

Was sollte eine Frau tun, die von ihrem Partner geschlagen, bedroht oder vergewaltigt wird?
Steiert: In der konkreten Gewaltsituation sollte die Frau möglichst schnell die Polizei rufen, denn häusliche Gewalt ist keine Bagatelle und in diesen Fällen zu helfen, gehört zu den vorrangigen Aufgaben der Polizei. Sie sichert vor Ort die Beweislage, was bei Gewalt in Paarbeziehungen sehr wichtig ist, und setzt meistens einen sofortigen Wohnungsverweis durch. Die Polizei ist in diesen Situationen also wirklich Freund und Helfer.

 

Wer hilft bei den nächsten Schritten?
Steiert: Den Frauen können sich an die Opferschutzbeauftragten der Polizei, die rechtsmedizinische Ambulanz der Universitätsklinik, kirchlich-caritative Einrichtungen, an Anwälte sowie Frauenhäuser und Frauenschutz-Organisationen wenden. Die Frauenhäuser in ganz Deutschland sind sehr gut vernetzt und in der Lage, die Frauen und auch ihre Kinder unter geheimen Adressen unterzubringen. Sie helfen in der konkreten Situation und vermitteln psychologische Hilfe ebenso wie rechtlichen Rat bei Scheidung und Strafverfahren.

 

Läuft jeder Fall zwangsläufig auf ein Strafverfahren hinaus?
Steiert: Ein Strafverfahren ist ein mühsamer Prozess und kostet noch einmal zusätzlich Kraft. Deshalb ist es wichtig, dass die Frauen die Vorgänge verstehen und sich freiwillig für eine Strafanzeige entscheiden. Bei fremden Tätern fällt das oft leichter als gegenüber dem Ex-Partner. Ein Strafverfahren kann Gewaltopfern das Gefühl vermitteln, sich zur Wehr gesetzt zu haben und ein Stück Kontrolle zurückzuerobern. Die Täter erfahren innerhalb der Strafverfahrens eine psychiatrische Begutachtung, wenn dies angezeigt ist, oft das erste mal ein Ansatz, das eigene Verhalten gespiegelt zu bekommen.

 

Warum brauchen die Frauen im Strafverfahren juristischen Beistand? Sie sind doch nicht angeklagt.
Steiert: Es wird von Ihnen erwartet, als Opferzeugin auszusagen und die Befragungen durch den Verteidiger können sehr unangenehm werden. Dann ist es hilfreich, wenn die Frauen eine anwaltliche Vertretung an ihrer Seite haben. Als Nebenklägerin treten die Frauen vor Gericht mit juristischem Beistand auf und ihre Anwältin sitzt direkt neben dem Staatsanwalt.

 

Und wenn sich die Frauen keine Anwältin leisten können?
Steiert: Dann können sie Prozess- oder Beratungskostenhilfe beantragen. Im Notfall kann auch der „Weiße Ring“ um Kostenübernahme gebeten werden.

 

Gelten sexistische Bemerkungen und Nachstellungen auf sozialen Medien auch als Gewalt?
Steiert: Selbstverständlich. Gewalt bedeutet, dass Druck ausgeübt wird und/oder Abhängigkeitsverhältnisse ausgenutzt werden. Das kann auch durch Anzüglichkeiten, verbale Demütigungen und Drohungen passieren. Frauen können sich rechtlich gegen jede Form von Gewalt wehren. Welchen Weg sie gehen, sollte ihnen aber überlassen sein. Missionarischer Eifer hilft da nicht weiter.

 

Nach spektakulären Vergewaltigungsfällen wird häufig das Verhalten der Frauen diskutiert. Ist das angebracht?
Steiert: Nein. Sicher gibt es mehr oder weniger leichtsinniges Verhalten. Aber eine Vergewaltigung ist durch nichts zu rechtfertigen. Vergewaltigern geht es überwiegend nicht um sexuelle Befriedigung sondern um Ausübung von Macht.

 

Gibt es Opfertypen?
Steiert: Sicherlich laden unsichere, scheinbar wehrlose Frauen häufiger zur Ausübung von Gewalt und Druck ein, weil die Täter weniger Konsequenzen fürchten. Nicht jede Frau ist offensiv oder mit großem Selbstbewusstsein ausgestattet. Den Respekt vor der individuellen Persönlichkeit halte ich für sehr wichtig. Eine Umerziehung gehört nicht zu meinen Aufgaben. Ich erlebe es immer wieder, dass Frauen zurück zu ihren schlagenden Männern gehen, sei es aufgrund von familiärem Druck oder weil der Abschied vom erträumten Happy End so schwerfällt. Das akzeptiere ich, signalisiere aber, dass meine Tür offen steht, wenn sie es sich anders überlegen.
 
Die Fragen stellte Tatjana Kimmel-Fichtner

 

Belinda Steiert
Fachanwältin für Familienrecht
Düsseldorf
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